Genehmigungsplanung

Das Bauvorhaben mit Brief und Siegel.

Im vierten Schritt geht es dann an die "Genehmigungsplanung". Entsprechende Pläne werden vom Architekten bei der Baubehörde eingereicht, vielleicht auch wegen einiger Auflagen noch einmal geändert und vervollständigt. Übrigens erspart das sogenannte "genehmigungsfreie Verfahren" keineswegs diese Planungsphase. Obwohl die Behörde hier keine Prüfung vornimmt, müssen doch alle Bauunterlagen inklusive aller Nachweise vollständig bei der Behörde eingereicht werden!

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