Werkplanung

...und die Liebe zum Detail.

Liegt die Genehmigung vor, beginnt die "Werkplanung", in der wesentliche Details für die ausführenden Firmen gezeichnet werden. Mit der Werkplanung stellt der Architekt für die Auftragsvergabe an die Firmen eine sogenannte "Mengenermittlung" und eine genaue Leistungsbeschreibung in einem Leistungsverzeichnis zusammen (jede Dachsparre und jeder Lichtschlalter sollten hier aufgeführt sein!). Dieses Leistungsverzeichnis dient dann dazu, Angebote bei den unterschiedlichen Firmen einzuholen und zu bewerten. Nach Verhandlungen mit den Bietern stehen die Auftragsvergabe und ein Kostenanschlag, das heißt Kostensummen aufgrund der Angebote der Handwerker und Baufirmen.

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